Kann PEPP zukünftig endlich durchstarten?

Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022 ging PEPP an den Start – […]

Schrieder-Magazin

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Bereits 2013 fasste die EU Pläne für ein paneuropäisches Altersvorsorgeprodukt (Pan European Personal Pension Product, kurz PEPP), das in allen Mitgliedsstaaten den gleichen Spielregeln unterliegt, etwa bei der Besteuerung. Dadurch sollte vor allem die Übertragung in ein anderes EU-Land wesentlich einfacher werden. 2019 erfolgte die Verabschiedung der Richtlinie, 2022 ging PEPP an den Start – und erwies sich seither als Rohrkrepierer. Europaweit haben bisher nur zwei Anbieter entsprechende Produkte aufgelegt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht dafür vor allem hohe bürokratische Hürden und den starren Kostendeckel von jährlich 1 Prozent der Einzahlungen verantwortlich.

Genau hier setzt die EU-Kommission nun mit einer PEPP-Reform an. Das sogenannte Basic-PEPP soll ohne Kostendeckel und ohne Unterhaltung nationaler Unterkonten vertrieben werden dürfen. Zudem wird die Beratungspflicht aufgeweicht. Der GDV sieht in der avisierten Überarbeitung einen Schritt in die richtige Richtung, während der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) vor Wissenslücken und Fehlentscheidungen warnen und deshalb eine obligatorische Beratung vor Vertragsabschluss fordern.

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