Sterbegeldversicherung

Nach deinem Tod müssen deine Hinterbliebenen sämtliche anfallenden Bestattungskosten tragen. Trauerfeier, Sarg, Grabstein sowie Grabpflege und Friedhofsgebühren können schnell 10.000 Euro oder mehr verschlingen. Schütze deine Angehörigen und sichere dir ein würdevolles Begräbnis.

20 Jahre gesammelte Erfahrung

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Deine Vorteile auf einen Blick:

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STERBEGELDVERSICHERUNG

Die 3 Pluspunkte der Sterbegeldversicherung

Schütze deine Liebsten. Die Sterbegeldversicherung ist unverzichtbar für jedes Paar und jede Familie.

Lebenslanger Schutz

Im Gegensatz zur einer Risikolebensversicherung, die immer ein festes Ablaufdatum enthält, bietet die Sterbegeldversicherung einen lebenslangen Versicherungsschutz.

Keine Gesundheitsfragen

Da eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich ist, werden innerhalb der ersten 3 Jahre lediglich die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Bei Unfalltod besteht jedoch Schutz von Anfang an.

Schnelle Auszahlung

Die Bestattungskosten werden recht kurzfristig nach der Beerdigung fällig. Die Sterbegeldversicherung zahlt die vereinbarte Summe daher recht kurzfristig, oftmals sogar innerhalb von 5 Tagen.

Wir analysieren den Markt für dich

Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und finden die für dich optimale Sterbegeldversicherung. Wir bieten eine ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung, die genau auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist.

Darauf achten wir besonders:


  • Auswahl der passenden Sterbegeldversicherung
  • Beratung zu Laufzeit, Zahlungsweise und Auszahlungsmodalitäten
  • Erstellung eines transparenten Vergleichs


BEISPIELRECHNUNG

Kosten einer Bestattung

Bestattungen verursachen hohe Kosten und das Geld muss in der Regel kurzfristig zur Verfügung stehen. Das gesetzliche Sterbegeld ist 2004 weggefallen, daher müssen die Hinterbliebenen für die Kosten aufkommen. Hier eine Beispielrechnung:

Bestattung einschl. Ausstattung und Wäsche

ca. 1.250 €

Sarg

ca. 2.000 €

Einsargung und Überführung

ca. 600 €

Beisetzung und Gebühren

ca. 1.500 €

Trauer- und Zeitungsanzeigen

ca. 500 €

Grabnutzungsgebühr für Einzelgrab

ca. 1.700 €

Grabstein

ca. 3.000 €

Kränze und erste Grabbepflanzung

ca. 800 €

Trauerfeier

ca. 500 €

Gesamtkosten

ca. 11.850 €

Sichern Sie mindestens 10.000 € für eine würdevolle Bestattung ab.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir hier für dich zusammengestellt:

Was unterscheidet die Sterbegeldversicherung von der Risikolebensversicherung?

Bei der Sterbegeldversicherung musst du in der Regel keine Gesundheitsfragen beantworten. Bei der Risikolebensversicherung findet dagegen eine genaue Gesundheitsprüfung statt. Außerdem bietet die Sterbegeldversicherung einen lebenslangen Schutz, während die Risikolebensversicherung immer zu einem festen Zeitpunkt endet.

Zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld?

Die gesetzliche Krankenkassen zahlen seit 2004 überhaupt kein Sterbegeld mehr. Aber auch bis dahin reichten die Zahlungen bei weitem nicht für eine Beerdigung.

In welchem Alter kann man sich versichern?

Bei den meisten Anbietern können Sie die Sterbegeldversicherung zwischen 40 und 75 Jahre abschließen, bei wenigen ist auch ein Abschluss bis 80 Jahre möglich, dann oft jedoch mit einer Einmalzahlung anstelle einer laufenden Beitragszahlung.

Warum gibt es bei der Sterbegeldversicherung eine Wartezeit?

Bei der Sterbeversicherung musst du in der Regel keine Gesundheitsfragen beantworten. Stattdessen gibt es eine Wartezeit. Innerhalb dieser Wartezeit, die normalerweise 3 Jahre beträgt, werden lediglich die gezahlten Beiträge erstattet. Bei Unfalltod steht jedoch die vereinbarte Versicherungssumme von Anfang an zur Verfügung.

Wann wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Nahezu alle Anbieter bezahlen das Sterbegeld innerhalb kurzer Zeit. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, meist in wenigen Tagen, da die Hinterbliebenen im Todesfall die Rechnungen sofort bezahlen müssen.

Wie wird die Auszahlung aus der Sterbeversicherung versteuert?

Todesfallleistungen sind in vollem Umfang einkommenssteuerfrei, sie unterliegen jedoch der Erbschaftssteuer.

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