Krankenversicherung für Grenzgänger

Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland – als Grenzgänger hast Du die Wahl zwischen verschiedenen Krankenversicherungsmodellen. Doch welche Option ist die beste für Dich?

Als erfahrene Versicherungsmakler beraten wir Dich umfassend zu Deinen Möglichkeiten: Schweizer Grundversicherung (KVG), gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland. Wir analysieren Deine persönliche Situation und finden die optimale Absicherung – individuell, transparent und produktunabhängig.

Lass Dich von uns beraten und profitiere von unserer Expertise. Kontaktiere uns noch heute!

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Du hast Fragen zu dem Thema Krankenversicherung für Grenzgänger oder Du bist am überlegen in der Schweiz zu arbeiten und hast die ein und andere Frage?

Dann fülle das Formular aus - wir setzen uns zeitnah mit dir in Verbindung. Wir freuen uns darauf, Dir weiterzuhelfen.

KRANKENVERSICHERUNG FÜR GRENZGÄNGER

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge besteht für Personen, die in der Schweiz arbeiten und in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Allerdings gelten verschiedene Ausnahmeregelungen – insbesondere für Grenzgänger aus Deutschland. Diese können sich auf Wunsch weiterhin im Wohnsitzland krankenversichern.

Wir unterstützen Dich dabei, die passende Krankenversicherungslösung für Deine individuelle Grenzgängersituation zu finden – kompetent, transparent und zuverlässig.

WICHTIG:

Bitte habe Verständnis, dass wir von Schrieder - sicher versichert! nicht steuerberatend tätig sind. Wenn du Fragen zum Thema Steuern hast, dann wende dich bitte an einen Steuerberater oder direkt an das Finanzamt bei dir vor Ort.

Prämien 2025

0 - 18 Jahre: 108,40 CHF

19 - 25 Jahren: 156,10 CHF

ab 26 Jahren: 216,70 CHF

Prämien 2026

0 - 18 Jahre: 114,00 CHF

19 - 25 Jahren: 164,10 CHF

ab 26 Jahren: 227,90 CHF


Prämien 2025

0 - 18 Jahre: 59,20 CHF

19 - 25 Jahren: 184,70 CHF

ab 26 Jahren: 246,30 CHF

Prämien 2026

0 - 18 Jahre: 58,10 CHF

19 - 25 Jahren: 181,40 CHF

ab 26 Jahren: 241,80 CHF

Prämien 2025

0 - 18 Jahre: 81,10 CHF

19 - 25 Jahren: 317,30 CHF

ab 26 Jahren: 352,50 CHF

Prämien 2026

0 - 18 Jahre: 81,10 CHF

19 - 25 Jahren: 317,30 CHF

ab 26 Jahren: 352,50 CHF


Wir analysieren den Markt für Dich

Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale private Krankenversicherung. Wir bieten ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.

Darauf achten wir besonders:
  • Leistungsstarker Schutz 
  • Ausgezeichnete Gesundheitsservices 
  • Bonus-System und Beitragsrückerstattung 
  • Attraktive Zusatzbausteine 
  • Online-Arzt und Gesundheitstelefon

WICHTIG ZU WISSEN

Nachdem du deine Tätigkeit in der Schweiz aufgenommen hast, ist es erforderlich, dass du dich als Grenzgänger innerhalb von 3 Monaten für eine der folgenden Krankenversicherungsarten entscheidest:

Gesetzliche Grenzgänger-Modell (nach KVG), ab 59,20 CHF (UNSERE EMPFEHLUNG!)

Bei diesem Modell handelt es sich um das typische Grenzgänger-Modell, welches auf den gesetzlichen Leistungen deiner Krankenkasse basiert. Eine Gesundheitsprüfung ist bei Vertragsabschluss nicht erforderlich. Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung, können weiterhin ergänzend in deinem Wohnland abgeschlossen werden.

Es besteht außerdem die Option, zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren. Dabei ist die Beitragshöhe unabhängig vom Einkommen festgelegt und erfolgt in Form einer Kopfpauschale.

Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die GKV verlangt einen monatlichen Beitrag von etwa 17% bis 18% des Bruttoeinkommens (Tendenz steigend). Hierbei richtet sich die Beitragshöhe in der GKV nach dem Einkommen des Versicherten. Ein späterer Wechsel in das Grenzgänger-Modell ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Deutsche Private Krankenversicherung (PKV)

Die PKV bietet maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der individuell angepasst werden kann. Es ist zu beachten, dass die PKV nur Personen empfohlen wird, die einen Umzug in die Schweiz ausschließen können. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nicht mehr möglich, es gibt nur sehr wenige Ausnahmen.

Die Beitragshöhe in der PKV hängt von der gewählten Selbstbeteiligung, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten ab.


Deine Gesundheit ist dein wichtigstes Gut.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Grenzgänger

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für dich hier zusammengestellt:

Kann ich meine Familie mitversichern?

Wenn du als Grenzgänger in der Schweiz arbeitest, kannst du deine Familie über die Schweizer Krankenversicherung genauso absichern wie dich selbst. Dein Partner oder deine Partnerin und deine Kinder haben dadurch Anspruch auf medizinische Leistungen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland. Anders als in Deutschland ist die Familienversicherung in der Schweiz jedoch nicht kostenlos: Für jedes Familienmitglied fällt ein eigener Beitrag an.

Diese Art der Versicherung ist besonders sinnvoll für Familien, die medizinische Leistungen in beiden Ländern nutzen möchten. Auch Grenzgänger mit höherem Einkommen oder bestehenden Vorerkrankungen entscheiden sich oft für diese Option. Die Höhe der Beiträge hängt von der Anzahl der zu versichernden Personen, dem Eintrittsalter und dem gewählten Anbieter ab.

Welche Leistungen enthält eine Krankenversicherung für Grenzgänger?

Eine Krankenversicherung für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, deckt in der Regel die Grundversicherung nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) ab. Diese umfasst Leistungen wie ärztliche Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und medizinische Rehabilitation. Je nach gewähltem Modell und Zusatzversicherungen können zusätzlich auch Leistungen in Deutschland abgedeckt sein, zum Beispiel Zahnbehandlungen oder alternative Heilmethoden.

Ist der Grenzgänger in der Schweiz oder am Wohnort krankenversicherungspflichtig?

Normalerweise gilt für Grenzgänger die Krankenversicherungspflicht am Arbeitsort, also in der Schweiz (Erwerbsortsprinzip). Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Befreiung von dieser Pflicht beantragt werden, wenn im Wohnsitzland eine entsprechende Krankenversicherung nachgewiesen wird (Optionsrecht).

Wer gilt in der Schweiz als Grenzgänger?

Als Grenzgänger gilt, wer in der Schweiz beschäftigt ist, seinen Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat hat und mindestens einmal pro Woche dorthin zurückkehrt.

In der Regel ist für Grenzgänger eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung) erforderlich. Schweizer Staatsangehörige, die in der Schweiz arbeiten und in einem EU- oder EFTA-Land wohnen, brauchen diese Bewilligung jedoch nicht.

Was genau ist das Optionsrecht?

Das Optionsrecht ist ein Wahlrecht in der Krankenversicherung. Grenzgänger aus Deutschland können entscheiden, ob sie sich in der Schweiz oder in ihrem Wohnsitzland versichern möchten. Wird diese Entscheidung nicht innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn in der Schweiz getroffen, bleibt die Versicherungspflicht in der Schweiz bestehen. Sobald das Optionsrecht ausgeübt wurde, unterliegt der Grenzgänger der Versicherungspflicht im Wohnsitzland.

Kann das Optionsrecht mehrmals ausgeübt werden?

Das Optionsrecht kann grundsätzlich nur einmal genutzt werden und ist endgültig. Dennoch bestehen unterschiedliche Situationen, die ein Optionsrecht auslösen können:

Relevante Fälle für Deutschland:


  • Aufnahme einer neuen Beschäftigung in der Schweiz
  • Wiederaufnahme einer Arbeit in der Schweiz nach einer Phase der Arbeitslosigkeit
  • Wohnsitzverlagerung nach Deutschland
  • Änderungen im Familienstand wie Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung oder Verwitwung -> Wird das Optionsrecht einmal ausgeübt und die Versicherung in Deutschland abgeschlossen, kann es später bei weiteren Familienstandsänderungen nicht erneut genutzt werden.
  • Wechsel vom Erwerbstätigenstatus in den Rentnerstatus


Für die Prüfung und mögliche Genehmigung eines erneuten Optionsrechts bei Grenzgängern ist nicht die Versicherung zuständig, sondern der Arbeitskanton oder die Gemeinsame Einrichtung KVG, die die Kantone BS, BL, AG, AI und GL vertritt.

Welche Fristen sind für die Befreiung von der Versicherungspflicht einzuhalten?

Der Befreiungsantrag muss spätestens drei Monate nach dem Eintritt des relevanten Ereignisses eingereicht werden.

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